Barrierefreiheit
BARRIEREFREIE WEBSEITEN MIT DER WEBWERKBANK & DIGIACCESS
Eine Notwendigkeit im Einklang mit WCAG, BITV und EN301549
Die digitale Transformation hat in den letzten Jahren einen bedeutenden Einfluss auf das tägliche Leben genommen. Auch Kommunen sind dabei, ihre Dienstleistungen und Informationen verstärkt online anzubieten. In diesem Zusammenhang spielt die Barrierefreiheit eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen, gleichermaßen auf diese digitalen Angebote zugreifen können.
Schon jetzt müssen kommunale und öffentliche Websites per Gesetz barrierefrei sein. Die zu ergreifenden Maßnahmen finden sich in den Web Accessibility Guidelines 2.1 und der Europäischen Norm EN 301549.
Wer glaubt, barrierefreier Zugang zu Webseiten sei nur sinnvoll für eine kleine Gruppe behinderter Menschen, der irrt.
Beeinträchtigungen können vielgestaltig sein und können jeden betreffen. Z. B. wenn man nach einem Bruch temporär eine Hand nicht mehr nutzen kann, der User eigentlich eine Fremdsprache spricht (Stichwort „leichte Sprache“) oder wenn im Alter die Sehkraft nachlässt.
DIGIaccess geht über die bloße Umsetzung von Standards hinaus und bietet eine ganzheitliche Lösung für die Barrierefreiheit von Kommunen. Von der Analyse über die Implementierung bis zur Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – DIGIaccess begleitet die Kommunen auf dem gesamten Weg zur digitalen Barrierefreiheit.
Die digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Möglichkeit, die gesamte Gemeinschaft besser zu integrieren. Menschen mit Behinderungen sind Teil unserer Gesellschaft, und ihre Teilhabe am digitalen Leben sollte selbstverständlich sein. Durch die Zusammenarbeit mit Digiaccess setzen Kommunen nicht nur gesetzliche Anforderungen um, sondern tragen auch dazu bei, eine inklusivere Gesellschaft zu schaffen.
Durch die Zusammenarbeit mit DIGIaccess können Kommunen nicht nur ihre rechtlichen Verpflichtungen erfüllen, sondern auch einen positiven Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft leisten.
Die Notwendigkeit von Barrierefreiheit für Kommunen geht über ethische Überlegungen hinaus. Gesetzliche Rahmenbedingungen wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Deutschland und die europäische Norm EN301549 schreiben vor, dass digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich sein müssen.
Die WCAG legt international anerkannte Standards für die Barrierefreiheit von Webinhalten fest. Sie sind nicht nur Leitlinien, sondern in vielen Ländern auch gesetzlich bindend. Die BITV ist eine deutsche Verordnung, die auf den WCAG basiert und die Barrierefreiheitsanforderungen für öffentliche Stellen in Deutschland konkretisiert.
Die EN301549 ist eine europäische Norm, die speziell für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik gilt.
Diese Normen und Verordnungen sollen sicherstellen, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, insbesondere Menschen mit Behinderungen, in der Lage sind, digitale Inhalte problemlos zu nutzen. Dies betrifft beispielsweise sehbehinderte Menschen, die auf Screenreader angewiesen sind, oder motorisch eingeschränkte Personen, die alternative Eingabemethoden verwenden.